das programm

Psychotherapie ist ein akademischer Heilberuf, der mit dem reformierten Psychotherapeutengesetz noch einmal eine deutliche Aufwertung bekommen hat. Der Bedarf an einer guten, wissenschaftlich fundierten und ausreichenden psychotherapeutischen Versorgung ist durch die Rahmenbedingungen der Corona-Epidemie noch deutlicher geworden.

Wissen schaf(f)t Praxis. 

Die Liste „Wissen-schafft-Praxis“ setzt sich vor allem für das Grundprinzip einer optimalen Versorgung von Patientinnen und Patienten auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse ein.

Praxis schafft Wissen. 

Gleichermaßen wichtig ist zudem aber auch die Übertragung praktischer Erfahrungen und Fragestellungen aus dem klinischen Alltag in die Forschung. Der Weg zwischen Forschung und Praxis ist keine Einbahnstraße. Wir setzen uns daher ebenso dafür ein, die Praxisperspektive in die Forschung zu tragen. 

forschungsergebnisse für den klinischen alltag zugänglich machen

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Erfolg und Anerkennung der heutigen Psychotherapie beruhen zu großen Teilen auf ihrer wissenschaftlichen Fundierung. Auch Weiterentwicklung und Innovation erfordern engagierte Forschung, damit zukünftig noch mehr Patient*innen von Psychotherapie profitieren können. Wir setzten uns dafür ein, dass die Kammer die Forschungsoffenheit ihrer Mitglieder fördert, z.B. durch Information über praxisrelevante Forschungsergebnisse und wissenschaftliche Fundierung von Weiterbildungsangeboten. Darüber hinaus treten wir dafür ein, dass die Kammer praxisnahe Psychotherapie- und Versorgungsforschung durch Bereitstellung von Ressourcen und Förderung von Kooperationen zwischen Wissenschaft und Praxis unterstützt.  

ERFAHRUNGEN Aus der klinischen Praxis in die Forschung übertragen

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Derzeit sammeln in Deutschland über 40.000 PsychotherapeutInnen täglich praktische Erfahrungen mit einer riesigen Bandbreite von PatientInnen und Behandlungssettings. Allein in Berlin finden täglich mehrere zehntausend psychotherapeutische Behandlungsstunden statt. Wir von der Liste Wissen-schafft-Praxis möchten dazu beitragen, diesen kostbaren Erfahrungsschatz zu heben und für die Wissenschaft nutzbar zu machen. So dass Praktiker zum Fortschritt in der Wissenschaft beitragen können und Wissenschaftler nicht an der Praxis „vorbei“ forschen, also beides Hand in Hand geht. 

Kommunikation und Praxisorientierung der Behandlungsleitlinien fördern

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Klinische Studien mit psychotherapeutischen Interventionen sammeln wichtige Evidenz zur Weiterentwicklung von Behandlungsleitlinien im Sinne einer evidenzbasierten Psychotherapie, die auf der Grundlage bestmöglicher externer Evidenz Psychotherapie anbietet. Dabei entstehen oft komplexe und für den Praxisalltag unhandliche „Kompendien“. Wir möchten die Praxisorientierung der Behandlungsleitlinien sowie eine bessere Kommunikation relevanter, hinter den Leitlinien stehender Forschungsergebnisse fördern um somit den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die klinische Praxis zu unterstützen.

Kommunikation zwischen Forschung und Praxis - Praxis und Forschung fördern

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Berlin ist auch eine Stadt der Hochschulen und exzellenter klinisch-psychologischer Forschung. Gerade die enge Zusammenarbeit der Kammer mit den Hochschulen erlaubt es, auch aktuelle Diskussionen und neue Befunde der Psychotherapieforschung den Kammermitgliedern für ihre wissenschaftliche informierte Praxis zur Verfügung zu stellen. Hierfür wollen wir verschiedene Möglichkeiten nutzen: informative Texte im Kammerbrief oder neu geplant in einem Newsletter, in Informationsveranstaltungen und Fortbildungen, aber auch im direkten Austausch zwischen Wissenschaftler:innen und Praktiker:innen - was brauchen und was wünschen sich Praktiker:innen von den Hochschulen? Welche Erfahrungen aus der Praxis können für die wissenschaftliche Arbeit mehr genutzt werden? 




Transparentes Vorgehen in PSychotherapie

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Ein transparentes Vorgehen in der Psychotherapie, bei dem Psychotherapeut:innen ihren Patient:innen auf Augenhöhe begegnen und so gemeinsam geeignete Methoden zur Überwindung von Problemen auswählen und umsetzen können, ist für uns zentral. In diesem Sinne setzen wir uns für die Verzahnung von Evidenz und Praxis ein. 

Adäquate Vergütung und Leitungskompetenz von Psychotherapeut:innen fördern

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Ein transparentes Vorgehen in der Psychotherapie, bei dem Psychotherapeut:innen ihren Patient:innen auf Augenhöhe begegnen und so gemeinsam geeignete Methoden zur Überwindung von Problemen auswählen und umsetzen können, ist für uns zentral. In diesem Sinne setzen wir uns für die Verzahnung von Evidenz und Praxis ein.  Wir setzen uns mit Vehemenz dafür ein, dass die gesetzlich festgelegten 1.000 EUR für die PT1-Zeit auch tatsächlich gezahlt werden, wobei eine volle Stelle nach den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen rund 28 Stunden entspricht. Auch setzen wir uns dafür ein, dass die 1.000 EUR Regel auch auf den Bereich von PT2 erweitert wird. Hinsichtlich der ambulanten Tätigkeit sind die gesetzlich geregelten 40% Auszahlung deutlich zu gering. Hier muss entsprechend der im Gesetz (§ 117 SGB V) festgelegten “angemessenen Vergütung” mit den Krankenkassen neu verhandelt werden, um eine bessere Bezahlung der PiAs durchzusetzen. Für die Weiterbildung sind die 40% ebenfalls keineswegs ausreichend. Hier ist kraftvolle politische Arbeit absolut notwendig.


Darüber hinaus müssen sowohl bei der Stellenplanung als auch den Aufgabenbereichen in verschiedenen Versorgungseinrichtungen klar sein, dass wir als eigenständiger akademischer Heilberuf die Kompetenzen für Leitungsfunktionen mitbringen und diese einnehmen können und wollen.

Kultursensible Aspekte und Diversität in der psychotherapeutischen Versorgung

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In einer Stadt wie Berlin gehören kulturelle Vielfalt und Diversität (eigentlich) zum Alltag- doch wird dem in der psychotherapeutischen Versorgung auch angemessen Rechnung getragen? Aus unserer täglichen Erfahrung in Kliniken, Praxen und Ausbildungsinstituten wissen wir, dass Inklusion, Vorurteilsbewusstsein und Kultursensitivität häufig noch nicht ausreichend umgesetzt sind. Dies betrifft sowohl niedrigere Behandlungsquoten bei Angehörigen kultureller Minderheiten, Berührungsängste von Behandlern gegenüber Patienten aus anderen Kulturen, sowie ein Versorgungssystem, dass angesichts ohnehin überfüllter Praxen einige Klientengruppen systematisch ausgrenzt. Wir setzen uns u.a. ein für eine interkulturelle Öffnung von Versorgungseinrichtungen, die Schaffung von Versorgungsangeboten für kulturelle Minderheiten etwa in Form von Sonderbedarfszulassungen und regelmäßige kultursensitive Fortbildungsangebote vonseiten der Psychotherapeutenkammer. 

Stellenplanung in der ambulanten und stationären Versorgung am Bedarf

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Die letzte Reform der Bedarfsplanung hat nur zu einer kurzfristigen Entlastung geführt. Nach wie vor sind die Wartezeiten auf einen Therapieplatz unzumutbar lang. Um leitliniengerechte Psychotherapie in Kliniken anzubieten, fehlt nach wie vor oft das entsprechende Personal und wurde in den vergangenen Jahren teilweise mit schlecht bezahlten Psychotherapeut*innen in Ausbildung kompensiert. Wir möchten uns daher für einen bedarfsorientierten Stellenausbau, sowohl im ambulanten als auch (teil-)stationären Setting einsetzen. 
Das bedeutet für uns, dass Patient*innen schnellstmöglich und ohne große Umstände, einen ambulanten Therapieplatz bekommen sollen und bereits in den Kliniken psychotherapeutisch behandelt werden.

versorgungsangebote vernetzen und koordinieren

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Psychotherapeut*innen klären unter anderem in der Psychotherapeutischen Sprechstunde ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt, die Betroffenen eine Psychotherapie benötigen oder ob der hilfesuchenden Person mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten geholfen werden kann. Hierbei kann es auch für Psychotherapeut*innen herausfordernd sein, einen aktuellen Überblick über die städtischen und nicht-städtischen Versorgungsangebote zu behalten bzw. zu erwerben. Wir setzen und daher für eine verbesserte Koordination und Vernetzung von Versorgungsangeboten ein. So ist aus unserer Sicht beispielsweise eine Datenbank zentraler Berliner sowie im Umland liegender Institutionen und Anlaufstellen auf der Kammerhomepage wünschenswert. Ferner könnten Vertreter*innen und Vertreter von Einrichtungen als auch Kammerangehörige sich in unterschiedlichsten Formaten (z.B. Vorträge, Workshops, Rundtischgespräche) kennenlernen, um eine Zusammenarbeit zu initiieren oder zu vertiefen.

Angemessene Nutzung neuer Medien & Techniken in der Psychotherapie fördern

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Apps und digitale Hilfsmittel finden immer mehr Einzug im psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgungsbereich. Von niederschwelligen therapiebegleitenden Tracking-apps über mehrwöchige strukturierte Online-Interventionen mit therapeutischem Feedback bis hin zu appunterstützter Video-Psychotherapie gibt es eine zunehmende Bandbreite an Anwendungsmöglichkeiten. Hinzu kommt noch das kürzlich in Kraft getretene Gesetz für digitale Gesundheitsanwendungen, welches uns Psychotherapeuten berechtigt, Apps zu "verschreiben". Dabei kommt es wie oft nicht auf Quantität sondern auf Qualität an. Wir von der WiSchaPra-Liste möchten deshalb regelmäßig aktualisierte Anwendungsleitlinien für digitale Gesundheitsanwendungen, welche nicht nur Licht in den Dschungel an digitalen Gesundheitsanwendungen bringen sondern deren Einsatz und Auswirkung im psychotherapeutischen Prozess praktisch einschätzen helfen. 



Qualitätssicherung alltagstauglich gestalten

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Qualitätssicherung in der Psychotherapie bedeutet in erster Linie, dass unsere Patient*innen eine hochwertige Behandlung erhalten, mit der sie sowohl während der Therapie als auch nach ihrem Abschluss wirklich zufrieden sein können. Wir setzen uns dafür ein, dass Qualitätssicherung im Praxisalltag möglichst einfach durchgeführt werden kann. 
Dabei können beispielsweise digitale Feedbacksysteme helfen, um den Behandlungsverlauf bei allen Patient*innen übersichtlich im Blick zu behalten und die Behandlungsplanung frühzeitig auf individuelle Veränderungen anpassen zu können. Aber auch andere Bereiche, wie die Diagnostik oder die Aufklärung über qualitätssichernde Schritte, sollten für uns Praktiker*innen reibungslos und patient*innengerecht umsetzbar sein. 

OPTIMALE VERSORGUNG IN DER KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE 

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 --> HIER BITTE NOCH FLIEßTEXT! :) 

Wir möchten uns für eine Ausweitung der Abrechnungsmöglichkeiten für koordinative Leistungen, wie Hilfeplanung und Vernetzung mit den hilfebeteiligten Systemen und dem Einbezug des (Familien)-Systems einsetzen. Dabei sollten die hohen Praxiskosten im KJP-Bereich (z.B. (Leistungs)-Diagnostik, Therapiematerialien, Praxisausstattung, Räumlichkeiten) berücksichtigt werden. Wir möchten uns für die Einführung neuer ambulanter Behandlungselemente stark machen wie etwa einer Psychotherapie in Familien- und im Lebensumfeld (Schule, Kindergarten etc.) im Sinne einer „aufsuchenden Behandlung“.

Es sollten Übergangsregelungen eingeführt werden, um heutigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen die Erlangung einer nicht altersbeschränkten Approbation zu ermöglichen, wie es das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz für die künftigen Psychotherapeut:innen vorsieht (berufsrechtliche Gleichstellung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen) bzw. die angemessene Anrechnung von Teilen der Approbationsausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (mind. 2/3) für die Zweitapprobation zum  Psychologischen Psychotherapeuten. 

  • die Alterserweiterung der sozialrechtlichen Behandlungsbefugnis von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen auf junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr 

Flexible Weiterbildung (4 statt 5 Jahre) sowie Vereinbarkeit mit Familie und wissenschaftlicher Tätigkeit ermöglichen

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Wir hatten unter dem Motto “Vier Jahre sind genug” uns für eine kürzere Weiterbildungszeit als fünf Jahre in der Musterweiterbildungsordnung eingesetzt. Leider gab es dafür keine Mehrheit. Wir sind jedoch nach wie vor der Überzeugung, dass die nun festgelegte (mindestens) Verdopplung der Leistungsanforderungen, um den Fachkundestatus zu erhalten fachlich keineswegs gerechtfertigt ist. Zudem gibt es begründete Befürchtung, dass es weder im ambulanten noch im stationären Bereich genügend Weiterbildungsstellen geben wird. Dies wird die zukünftigen Generationen von Kolleginnen und Kollegen belasten und sie in ihrer persönlichen und beruflichen Flexibilität stark einschränken. In der Kammerarbeit setzen wir uns ein, dennoch in der Berliner Weiterbildungsordnung umfassende Anerkennungsmöglichkeiten für Leistungen im wissenschaftlichen und klinischen Bereich vorzusehen, um diese Flexibilität möglichst weitgehend möglich zu machen. 




Stationäre und ambulante PiA- und Weiterbildungsstellen sichern

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 Sowohl in der aktuellen Situation der postgradualen Ausbildung als auch in Zukunft ist es wichtig, dass genügend Stellen sowohl für die PiAs in stationären Einrichtungen als auch zukünftig in der Weiterbildung geschaffen werden. 

Adäquate Vergütung und Leitungskompetenz von Psychotherapeut:innen förderN

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Wir setzen uns mit Vehemenz dafür ein, dass die gesetzlich festgelegten 1.000 EUR für die PT1-Zeit auch tatsächlich gezahlt werden, wobei eine volle Stelle nach den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen rund 28 Stunden entspricht. Auch setzen wir uns dafür ein, dass die 1.000 EUR Regel auch auf den Bereich von PT2 erweitert wird. Hinsichtlich der ambulanten Tätigkeit sind die gesetzlich geregelten 40% Auszahlung deutlich zu gering. Hier muss entsprechend der im Gesetz (§ 117 SGB V) festgelegten “angemessenen Vergütung” mit den Krankenkassen neu verhandelt werden, um eine bessere Bezahlung der PiAs durchzusetzen. Für die Weiterbildung sind die 40% ebenfalls keineswegs ausreichend. Hier ist kraftvolle politische Arbeit absolut notwendig.


Darüber hinaus müssen sowohl bei der Stellenplanung als auch den Aufgabenbereichen in verschiedenen Versorgungseinrichtungen klar sein, dass wir als eigenständiger akademischer Heilberuf die Kompetenzen für Leitungsfunktionen mitbringen und diese einnehmen können und wollen.

Praxisorientierung im Studium durch Kooperation mit den Universitäten unterstützen

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Es ist uns wichtig, eine enge Kooperation mit den ausbildenden Universitäten in Berlin zu fördern, um die praxisrelevanz und die Entwicklung von therapeutischen Entscheidungs- und Handlungskompetenzen schon im Studium zu fördern. Wir setzen uns dafür ein, dass die im Kammergesetz möglichen drei Sitze von ausbildenden Hochschulen auch besetzt werden und wir werden eng mit den Vertreter:innen der Universitäten (Humboldt-Universität, Freie Universität, International Psychoanalytic University, Medical School Berlin und Psychologische Hochschule Berlin) zusammenarbeiten um ein hohes Niveau von wissenschaftlich fundierten und praxisnaher zu fördern. 

dialog und austausch zwischen psychotherapieverfahren fördern 

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Während die PsychiaterInnen sich bereits seit geraumer Zeit in einem schulen- und verfahrensübergreifenden Dachverband (DGPPN) organisiert haben und so politische Forderungen mit erheblichem Nachdruck voranbringen können, sind die PsychotherapeutInnen immer noch zersplittert in eine ganze Reihe von verfahrensspezifischen Verbänden und Gesellschaften. Dabei sind verfahrensübergreifende Intervisionsgruppen oder Praxengemeinschaften lange unter Praktikern verbreitet und üblich. Diesen produktiven Austausch möchten wir fördern und auch in der Wissenschaft etablieren. Mit der aktuellen Reform des Psychotherapeutengesetzes und dem Psychotherapie-Direktstudium gibt es die einzigartige Möglichkeit eines Neuanfangs des Dialogs zwischen den Verfahren, welchen wir bestmöglich nutzen wollen.

Praxisorientierte Fort- und Weiterbildung

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Wir setzen uns dafür ein, dass eine praxisorientierte Fort- und Weiterbildung entsteht mit regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen, welche in einem Fortbildungsprogramm veröffentlicht werden und aus Workshops mit renommierten DozentInnen sowie Fallbeispielen und praktischen Übungen bestehen. Dabei wünschen wir uns auch zeitnahe Updates über die neuesten Richt- und Leitlinien, der Integration von technischen Optimierungen einschließlich digitaler und Hybrid-Veranstaltungen, neuesten Forschungserkenntnissen und deren Integration in die Praxis. 
Dabei sollten auch die Standards zwischen den verschiedenen Fort- und Weiterbildungsinstituten vereinheitlicht werden, damit eine hohe Qualität in der Fort- und Weiterbildung entsteht und aufrechterhalten werden kann. Für eine bessere vernetzung und Austausch plädieren wir daher auch für den Aufbau eines Fort- und Weiterbildungsnetzwerks. 

Vereinbarkeit von Familie, wissenschaftlicher und psychotherapeutischer Tätigkeit & Weiterbildung 

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Wir setzen uns für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, wissenschaftlicher Tätigkeit und psychotherapeutischer Arbeit, einschließlich der psychotherapeutischen Weiterbildung ein. Dazu sprechen wir uns für die Entfristung von Arbeitsverträgen, für eine flexiblere Arbeitszeiteinteilung in Kliniken und für eine Absicherung im Rahmen der psychotherapeutischen Tätigkeit aus. Ebenso ist uns eine Flexibilisierung der Rahmenbedingungen der Ausbildung (z.B. die reguläre Möglichkeit von Telefonsupervisionen oder der online Teilnahme an Ausbildungsseminaren), sowie die Förderung von Kinderbetreuung (z.B. einer finanziellen Unterstützung durch Klinik und Ausbildungsinstitute) wichtig.